Allgemeine Teilnahmebedingungen des Motorradclub Burggen e.V.
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Teilnehmer erklären mit Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des privilegierten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des privilegierten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 200 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zum Zwecke der Anmeldung werden die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer etc. gespeichert. Die Daten werden so sicher wie möglich gespeichert. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten. Zudem haben Sie das Recht die Löschung Ihrer Daten zu beauftragen.
Der Motorradclub Burggen e.V. hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
Der Motorradclub Burggen e.V. behält sich eine Änderung der Datenschutz-Grundverordnung vor.
Bedingungen und Vorschriften
Bei unserer Veranstaltung sind alle fahr sicheren Motorräder zugelassen! Der fahr sichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.
Bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände bzw. höherer Gewalt, extremer Wettersituationen, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder auch anderen wichtigen Gründen, behält sich der Motorradclub Burggen e.V. das Rücktrittsrecht vor.
Auch im Falle, dass die Veranstaltung aufgrund einer Seuche, Krankheit, Virus oder Pandemie wie der bereits bekannten COVID-19-Pandemie wegen Restriktionen oder dem Veranstalter das Einreisen in ein anderes Land unmöglich gemacht wird, wird die Veranstaltung abgesagt.
Sollte die Einreise trotz Quarantäne möglich sein (unabhängig davon ob die Quarantäneverpflichtung bei Einreise oder Ausreise zu erfolgen hat), obliegt die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter.
In allen genannten Fällen erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.
Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer wird derjenige vom Training ausgeschlossen.
Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.
Rechte
Der Motorradclub Burggen e.V. behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Besucher, Teilnehmer sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges nicht akzeptables Verhalten eines Platzes zu verweisen.
Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung vom Motorradclub Burggen e.V. untersagt. Bei Verstößen ist der Motorradclub Burggen e.V. ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Rückerstattung der Teilnehmergebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
Sicherheitsauflagen
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht autorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage.
Anmeldung
Die Teilnahme zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr. Hierbei sind ausschließlich die Anmeldevordrucke (Original oder Kopie) des Veranstalters zu verwenden.
Achtung! Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung der Teilnehmergebühr nicht.
Erst mit Übersendung einer schriftlichen Teilnahmebestätigung an den Teilnehmer gilt die Anmeldung als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt.
Bezahlung
Die Teilnahmegebühr muss vollständig auf das Konto des Motorradclub Burggen e.V. überwiesen werden.
Schecks werden nicht angenommen.
Der Betrag bezieht sich immer auf den Fahrer, nicht auf das Motorrad.
Nennungsschluss
Sobald die maximale Teilnehmeranzahl erreicht wurde, werden keine Nennungen mehr angenommen.
Stornierungsbedingungen
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit bis 14 Tage vor der Veranstaltung zurückzutreten.
Die Teilnehmergebühr wird zu 85% zurückerstattet, vorausgesetzt, ein Ersatzfahrer wird benannt.
Sollte kein Ersatzfahrer gefunden werden wird die Teilnehmergebühr nicht zurückerstattet.
Der Ersatzfahrer hat die volle Teilnehmergebühr zu bezahlen.
Stornierungen werden nur als Email an anmeldung-mcburggen@t-online.de oder telefonisch unter der Nummer +491712141709 akzeptiert!
Durchführung, Ablauf
Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls der Ausschluss. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Teilnahmebestätigung beigefügt und wird vor Ort ausgelegt. Das Befahren der Strecke wird in separaten, dem Fahrkönnen angemessenen Leistungsgruppen durchgeführt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.
Ringneulinge/Einsteiger
Für Ringneulinge/Einsteiger und Personen, die noch nie an einer solchen Veranstaltung teilgenommen haben, ist vor der Streckenbenutzung eine zusätzliche Einweisung nach der Fahrerbesprechung Pflicht.
Fahrer
Vollständige Schutzbekleidung ist erforderlich. Vollvisierhelm, Protektorenkombi, Stiefel mit Knöchelschutz, Rückenprotektor, Handschuhe usw. gehören zu der Fahrerausstattung. Der Teilnehmer muss in guter körperlicher Verfassung sein. Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch führen zum sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung. Der Teilnehmer ist mit den Regeln der Rennstrecken Benutzung vertraut (Flaggensignale, Handzeichen vor der Einfahrt in die Boxengasse usw.). Jeder Teilnehmer hat sich ausreichend um folgenden Versicherungsschutz zu bemühen: Haftpflicht, Sachschäden am eigenen Fahrzeug, Unfall, Heilungskosten, Invalidität, Lohnausfallkosten bei Unfall, Überführungskosten Fahrer und Fahrzeug. Jeder Teilnehmer muss bei der Veranstaltung im Besitz einer Krankenversicherung sein. Bei einer Veranstaltung im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig. Der Teilnehmer bestätigt dies mit der Abgabe der Anmeldung. Der Veranstalter behält sich vor eventuelle Kosten für medizinische Versorgung außerhalb der Rennstrecke (Transport zum Krankenhaus usw.) dem Verletzten in Rechnung zu stellen. Bei Teilnehmer unter 18 Jahren bedarf es der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters, der damit ebenso diese Bedingungen uneingeschränkt anerkennt und die volle Verantwortung für den Teilnehmer übernimmt.
Fahrzeug
Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden.
Spiegel, Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.
Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer muss auf der rechten Seite des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden. Startnummernwünsche werden berücksichtigt.
Ein Motorrad ohne funktionstüchtige Bremsanlage oder nicht zulässigem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen.
Das Fahrgeräusch darf den geltenden Wert von 98 dB nicht überschreiten.
Ein Ausschluss wegen Überschreitung der angegebenen Werte bedingt keine Rückerstattung der Teilnehmergebühr.
Abbrüche von Veranstaltungen bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch zahlreiche Teilnehmer gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen verstoßen wird.
Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die nicht in einem technisch guten Zustand sind, von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Verlust von Flüssigkeiten, wie z.B. Öl, werden die entstandenen Kosten dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Jeder Fahrer ist für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei dem Veranstalter vorstellen.
Flaggensignale
gelbe Flagge: Gefahr
- Überholverbot, Geschwindigkeit reduzieren, Ölspur, Fahrzeuge auf der Strecke
rote Flagge: Abbruch
- Sofortiger Rennabbruch, die Runde langsam beenden und mit erkennbaren Zeichen (Hand- oder Fußzeichen) die Strecke verlassen
gelb-rote Flagge: Rutschgefahr
- Veränderung des Fahrbandzustandes, Verschmutzung mit Dreck oder Öl oder eingesetzter Regen
schwarz-weiß karierte Flagge: Ende des Turn´s
- Die Runde beenden und mit erkennbaren Zeichen (Hand- oder Fußzeichen) die Strecke verlassen
schwarze Flagge mit Startnummer: Ab an die Box
- Die Runde beenden und mit erkennbaren Zeichen (Hand- oder Fußzeichen) die Strecke verlassen, Fahrer mit Motorrad sofort zum Veranstalter
Anweisung
Jeder Teilnehmer und Helfer hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.