RINGORDNUNG – Stand Oktober 2022
1. Diese Ringordnung gilt für das gesamte Areal des Salzburgring. Dazu gehören neben der Rennstrecke sämtliche Bereiche und Einrichtungen, einschließlich aller Ein- und Ausgänge, welche während einer Veranstaltung zugänglich sind.
2. Die Benutzung der Rennstrecke ist ausschließlich für dazu Berechtigte gestattet.
3. Bei erstmaliger Ankunft am Gelände des Salzburgring hat sich der Veranstalter unverzüglich bei der Betriebsleitung des IGMS anzumelden. Die Nutzung des Ringgeländes zu den vereinbarten Bedingungen ist erst nach vorhergehender ordnungsgemäßer Anmeldung gestattet. Der Zeitplan ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung an den IGMS zu übermitteln.
4. Zum Parken sind ausschließlich die vorgesehenen Plätze zu benützen. Im Fall des Zuwiderhandelns erfolgt die kostenpflichtige Entfernung ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge.
5. Der Aufenthalt an den Leitschienen ist verboten.
6. Für das Verhalten auf der Strecke gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, jedoch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Verkehrszeichen sind zu beachten.
Die Rennstrecke ist Einbahn. Sie darf nur im Uhrzeigersinn befahren werden.
Wenden und Rückwärtsfahren ist daher verboten. Bei Anhalten aus zwingenden Gründen, ist der äußerste Fahrbahnrand zu benutzen.
7. Startnummern sind vor Veranstaltungsbeginn auf der rechten Fahrerseite jedes Autos bzw. vorne mittig bei Motorrädern anzubringen. Die Startnummern müssen schwarz/weiß oder schwarz/gelb sein und eine Mindestschriftgröße von 20cm haben. Startnummern können bei Bedarf in der Betriebsleitung bezogen werden.
8. Es dürfen außerhalb von Rennveranstaltungen und den genehmigten Renntrainingstagen nur Fahrzeuge den Ring befahren, die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und dem Kraftfahrgesetz jederzeit für den Straßenverkehr zulassungsfähig oder bereits zugelassen sind.
9. Das Befahren der Rennstrecke erfolgt zur Erhöhung der Fahrsicherheit und Verbesserung der Fahrpraxis.
10. Es dürfen nicht mehr Fahrzeuge gleichzeitig auf die Strecke gelassen werden, als im Streckenprotokoll der Motorsportbehörde für den Ring vorgesehen sind: Automobile: 30 / Motorräder: 35.
11. Es besteht Helmpflicht für alle Fahrzeuginsassen bei Trackdays, Fahrsicherheitslehrgängen, Clubveranstaltungen und Renntrainingstagen.
12. Die Lautstärkenbestimmungen aus den AGBs sind strikt einzuhalten. Seitenauspuffanlagen und Flammrohre sind nicht zulässig. Klappenauspuffe sind geschlossen zu halten.
Motorräder bei denen die Montage von dB-Killern vorgesehen ist bzw. diese bei Auslieferung eingebaut sind, müssen die dB-Killer auch vor Ankunft am Gelände eingebaut haben.
Eine Lärmmessung seitens des Veranstalters vor Ausfahrt auf die Strecke wird empfohlen.
Sollte ein Fahrzeug die Grenzwerte bei der Messung in der Vorbeifahrt überschreiten, wird es von der Veranstaltung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. Eine Nachbesserung ist danach nicht möglich.
13. Cabrios haben auf der Rennstrecke die Dächer geschlossen zu halten. Offene Fahrzeuge sind nur mit Überrollbügel zulässig.
14. Bei Unfällen ist die Unfallstelle vor nachkommenden Fahrzeugen zu sichern und, wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten und der Streckensicherheitsleiter oder IGMS Betriebsleiter so schnell wie möglich zu verständigen.
15. Für Schäden an den Anlagen des Salzburgringes haften der Veranstalter und der jeweilige Verursacher zur ungeteilten Hand. Die Benutzung des Salzburgrings und sämtliche damit verbundene Anlagen (Nebenanlagen) erfolgt auf eigene Gefahr. Für verursachte Schäden wird uneingeschränkt gehaftet. Jegliche Haftung seitens IGMS ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
16. Der Unfallverursacher und eventuelle Zeugen sind verpflichtet, dem IGMS Betriebsleiter bei der Niederschrift des Unfallherganges behilflich zu sein.
17. Jedermann, der sich am Salzburgring und seinen Nebenanlagen aufhält, hat sich so zu verhalten, dass kein Dritter geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Ein- und Ausgänge, sowie Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie von Einsatzkräften ist zwingend Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln führt zum Verweis vom Ring-Areal.
18. Die gesamte Anlage ist sauber zu halten und ist jeder Nutzer des Salzburgrings verpflichtet, Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sofort dem IGMS-Betriebsleiter zu melden.
19. Es ist verboten Zäune und gesperrte Tore zu überklettern. Hinweistafeln müssen beachtet werden. Die Strecke darf nicht ohne zwingenden Grund zu Fuß betreten werden.
20. Im gesamten Ringareal haften Eltern für ihre Kinder. In der Boxengasse ist der Aufenthalt von Kindern strengstens verboten. Im gesamten Ringareal sind Hunde an der Leine zu halten. Im Boxenbereich und in der Boxengasse ist das Mitführen von Hunden strengstens verboten.
21. Die Einbringung von
• Feuerwerkskörpern
• Wurfgeschossen
• Schusswaffen aller Art
• Geräten oder Maschinen deren Zweck überwiegend auf unnötige oder ungebührliche Lärmerzeugung gerichtet ist, insbesondere Sirenen und sogenannten "Krachmaschinen" sowie
• aller sonstigen Geräte, mit denen der ordnungsgemäße Verlauf von Veranstaltungen o. deren Umgebungsbereiche vor allem durch unnötigen Lärm gestört werden kann, in das Areal des Salzburgrings einschließlich der Nebenanlagen, ist strengstens verboten.
22. Zur Sicherheit der Streckenbenützer ist die Anlage mit Wildschutzzäunen umgeben; der Salzburgring übernimmt jedoch keine Haftung für Unfälle, die durch Wild oder Fußgänger auf der Strecke verursacht werden. Auch für eine bestimmte Beschaffenheit der Fahrbahn wird keine Gewähr geleistet.
23. Die Strecken-Betriebszeiten sind von: Montag bis Samstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr; Sonn- und Feiertage: 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
24. Bei den genehmigten Renntrainingstagen ist die Strecken-Betriebszeit von: Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Weiters gelten neben den eigentlichen Betriebsregeln für die Rennstrecke, den Fahrerlager-Bereichen und die zum Ringareal gehörigen Nebenanlagen folgende Bestimmungen:
• Es dürfen keine wie immer gearteten gewerblichen Aktivitäten durchgeführt werden.
• Untervermietung an andere Veranstalter oder wie auch immer gelagerte gewerbliche Anbieter ist dem Veranstalter nicht gestattet.
• Das Recht zur entgeltlichen, gastronomischen Betreuung am Salzburgring steht ausschließlich dem Inhaber bzw. Pächter des Restaurants Salzburgring zu.
• Jede Person, welche das Gelände des Salzburgring betritt, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen erstellt werden, welche im Zuge der Berichterstattung über Veranstaltungen des Salzburgring verwendet werden können. Dies gilt auch für die Nutzung in Sozialen Medien.
Stand: Oktober 2021 - Änderungen vorbehalten!